Maschinen und Geräte mieten statt kaufen – wo liegen die Vorteile?
Es kann im privaten, aber auch im gewerblichen Bereich immer einmal zu Situationen kommen, in denen Baugeräte, Maschinen oder Werkzeuge benötigt werden, die nicht einfach so in der Garage oder im Schuppen vorhanden sind. Dann stellt sich die Frage, was sich eher lohnt; kaufen oder mieten? Tatsächlich hat das Ausleihen von schwerem Gerät Vorteile – aber es gibt auch einige Dinge zu beachten.
Einen Maschinenverleih nutzen und Geld sparen
Während Hammer, Fuchsschwanz und Akkuschrauber sicherlich in vielen Haushalten vorhanden sind, sieht es bei Kettensägen, Schleifmaschinen oder Hochdruckreinigern meist schon anders aus. Werden größere und vor allem auch kostspielige Geräte oder Maschinen für das Bauen oder Renovieren gebraucht, ist es nicht erforderlich, dass insbesondere Privatpersonen diese direkt käuflich erwerben. Ein Kauf rentiert sich nur, wenn die jeweiligen Produkte regelmäßig verwendet werden. Für einen nur kurzzeitigen oder gar einmaligen Einsatz empfiehlt sich das Mieten der entsprechenden Gerätschaften.
Wer etwa einen Hochdruckreiniger mieten möchte, kann dies unter anderem bei spezialisierten Anbietern im Internet tun. Hier steht eine oft große Auswahl unterschiedlicher Werkzeuge und Maschinen zur Auswahl, die einfach für den gewünschten Zeitraum ausgeliehen werden können. Nach dem Gebrauch werden sie wieder an den Verleiher zurückgegeben und stehen dann einem weiteren Kunden zur Verfügung. Die Kosten können dabei variieren und hängen unter anderem von der Leihdauer, der Leihdauer und auch der Beliebtheit des Produkts ab.
Was müssen Verbraucher beim Ausleihen beachten?
Die wohl wichtigste Voraussetzung für das Mieten von schwerem Gerät, Werkzeug und Baumaschinen ist die Volljährigkeit des Kunden: Minderjährige dürfen die Produkte weder ausleihen noch führen oder nutzen. Es müssen zudem genaue Angaben zur Person gemacht werden, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird – und es wird ein Pfand fällig. Damit sichert sich der Anbieter gegen hohe Kosten durch Diebstahl oder Beschädigungen ab. Je teurer das Leistgerät, umso höher fällt auch die Pfandzahlung aus. Den entrichteten Betrag bekommen die Kunden nach erfolgter Rückgabe erstattet, sofern sich die Maschine oder das Werkzeug in einem einwandfreien Zustand befindet.
Im eigenen Interesse sollen Verbraucher also pfleglich mit den geliehenen Produkten umgehen, da der Verleih sonst das Recht hat, den anteiligen oder gar vollen Pfandbetrag einzubehalten. Es ist ratsam, den gewünschten Mietzeitraum möglichst weit im Voraus anzugeben und sich das benötigte Gerät somit zu sichern: Eine Garantie, dass das erforderliche Produkt auch kurzfristig zur Verfügung steht, gibt es nicht. Vor dem Unterzeichnen eines Vertrags sollten zudem alle Konditionen genau in Augenschein genommen werden.