Cannabis Kostenübernahme durch die Krankenkasse: Antrag und Widerspruch
Seit dem 30. Juli 2026 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen keine getrockneten Cannabisblüten mehr. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat den Leistungsanspruch auf standardisierte Extrakte sowie auf Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon verengt, und zwar ohne Übergangsfrist. Bestehende Kostenübernahmen für Blüten verloren mit dem Stichtag ihre Gültigkeit.