Effektivzins vs. Sollzins: Was Kreditnehmer wirklich vergleichen müssen
Wer einen Kredit vergleicht, stösst auf zwei ähnliche, doch grundverschiedene Prozentzahlen. Der Sollzins benennt ausschliesslich den Preis für das geliehene Kapital. Der Effektivzins fasst alle verpflichtenden Kosten in einer einzigen Jahresangabe zusammen. Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt deshalb genau, wie Banken beide Werte ausweisen müssen. Hinter den Kulissen steckt eine klare Logik aus reinen Zinskosten und sämtlichen Pflichtnebenkosten.
Diese Unterscheidung hat praktische Konsequenzen für jeden Kreditvergleich. Ein Verständnis des Aufbaus hilft, Kreditangebote in wenigen Minuten korrekt zu sortieren. Das spart bei einem normalen Ratenkredit oft mehrere hundert Euro. Bonitätsabhängige Angebote mit niedrigen Lockzinsen offenbaren ihren wahren Preis erst im Effektivzins. Der folgende Überblick erklärt den Aufbau beider Kennzahlen und zeigt, worauf Kreditnehmerinnen beim Vergleich achten sollten.
Was der Sollzins tatsächlich aussagt
Der Sollzins, früher Nominalzins genannt, beschreibt ausschliesslich den Preis für das geliehene Geld. Er bezieht sich auf die jeweils offene Restschuld und sagt nichts über zusätzliche Kreditkosten aus. Eine Bank verdient an diesem reinen Zinsanteil ihren Basisertrag aus dem Darlehen. Im Werbeprospekt liest sich diese Zahl deshalb fast immer angenehm niedrig.
Banken unterscheiden zwischen festem und variablem Sollzins. Beim Ratenkredit gilt meist ein gebundener Sollzins über die gesamte Laufzeit. Bei Baufinanzierungen läuft die Bindung oft nur zehn oder fünfzehn Jahre. Danach folgt eine Anschlussfinanzierung mit dann gültigen Konditionen. Die nackte Sollzinszahl eignet sich also kaum für einen ehrlichen Vergleich.
Warum der Effektivzins die ehrliche Zahl liefert
Der effektive Jahreszins bündelt alle bekannten Kosten eines Kredits in einer einzigen Prozentangabe. Hinein fliessen der Sollzins, Bearbeitungsgebühren, Auszahlungsabschläge sowie der Tilgungsverlauf und die Zahlungsrhythmen. Bei Baufinanzierungen kommen Kosten für eine Wertermittlung oder bestimmte Kontoführungsentgelte hinzu. Restschuldversicherungen bleiben aussen vor, sofern sie freiwillig sind.
Die Berechnungsformel steht in der Anlage zu Paragraf 16 der Preisangabenverordnung. Banken müssen den Effektivzins seit Jahrzehnten nach diesem einheitlichen Verfahren ausweisen. Damit erlaubt der Wert einen sauberen Direktvergleich verschiedener Anbieter. Genau dafür wurde die Kennzahl geschaffen, und genau dafür sollte sie auch genutzt werden.
Welche Kosten in den Effektivzins gehören und welche nicht
In den Effektivzins fliessen sämtliche obligatorischen Kosten ein, die mit dem Kredit untrennbar verbunden sind. Dazu gehören Zinsen, Bereitstellungszinsen ab einem definierten Zeitraum, Disagio sowie verpflichtende Kontogebühren. Bei wohnwirtschaftlichen Krediten zählen auch unvermeidbare Kosten für eine Immobilienbewertung dazu. Die Auflistung im Vertrag muss vollständig und nachvollziehbar sein.

Notarkosten, Grundbuchgebühren und Maklerprovisionen bleiben dagegen aussen vor. Sie fallen rund um den Immobilienkauf an, nicht für den Kredit selbst. Auch eine optionale Restschuldversicherung gehört nicht hinein, solange sie wirklich freiwillig bleibt. Wird sie zur Bedingung, muss die Bank ihre Prämien in den Effektivzins einrechnen.
Bonitätsabhängige Zinsen und der Trick mit dem Zwei-Drittel-Beispiel
Viele Kreditangebote tragen heute den Zusatz „bonitätsabhängig“. Der beworbene Zinssatz gilt also nicht automatisch für jede Antragstellerin und jeden Antragsteller. Die Bank prüft Einkommen, Schufa-Score und Beschäftigungsstatus, bevor sie einen konkreten Zins nennt. Erst nach dieser Prüfung steht der individuelle Effektivzins fest.
Die Preisangabenverordnung verlangt deshalb ein Repräsentativbeispiel. Darin muss jener Zinssatz auftauchen, den mindestens zwei Drittel der Kundinnen und Kunden tatsächlich erhalten. Diese Zwei-Drittel-Quote dient als realistischer Orientierungswert. Beworbene Lockzinsen weit darunter sind ohne Repräsentativbeispiel rechtlich angreifbar und im Vergleich oft wertlos. Die tatsächliche Streuung zwischen Top-Bonität und mittlerem Schufa-Score reicht bei Ratenkrediten 2026 erfahrungsgemäss von rund vier bis über zehn Prozent.
Dispokredite und variable Zinsen als teurer Sonderfall
Beim Dispokredit zeigt sich besonders deutlich, warum der Sollzins allein keine Aussagekraft hat. Die Zinsen passen sich laufend an Marktveränderungen an und liegen weit über jenen klassischer Ratenkredite. Im Schnitt verlangen deutsche Banken aktuell rund 11,31 Prozent für den eingeräumten Dispo. Beim geduldeten Überziehen klettern die Sätze in der Spitze auf knapp 20 Prozent jährlich.

Zum Vergleich: Konsumentenkredite kosten laut Bundesbank derzeit etwa sieben bis acht Prozent effektiv. Der Einlagensatz der EZB liegt seit April 2026 stabil bei 2,00 Prozent, der Hauptrefinanzierungssatz bei 2,15 Prozent. Banken reichen Senkungen beim Dispo aber kaum weiter, Erhöhungen fast immer sofort. Eine Umschuldung in einen Ratenkredit reduziert die Zinslast schnell um mehrere hundert Euro pro Jahr.
Worauf Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer beim Vergleich achten sollten
Ein sauberer Vergleich beginnt immer beim effektiven Jahreszins, niemals beim Sollzins. Wichtig ist, dass die Eckdaten der Angebote übereinstimmen, also Laufzeit, Kreditsumme und Tilgungsverlauf. Erst dann liefern die Effektivzinsen vergleichbare Ergebnisse. Schon kleine Abweichungen bei der Laufzeit verschieben das Bild deutlich.
Lohnenswert ist ausserdem ein Blick auf das gesetzlich vorgeschriebene Europäische Standardisierte Merkblatt. Dort listen Banken alle Kosten und Pflichtangaben übersichtlich auf. Sondertilgungsrechte, kostenfreie Ratenpausen und Kündigungsrechte tauchen im Effektivzins nicht auf, beeinflussen die Gesamtkosten jedoch erheblich. Eine Kombination aus niedrigem Effektivzins und vertraglicher Flexibilität führt zur solidesten Entscheidung. Auch eine angebotene Restschuldversicherung gehört kritisch geprüft, denn ihre Prämien können den realen Kreditpreis deutlich verteuern.
Fazit zum Vergleich von Effektivzins und Sollzins
