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Wenn Kinder mit KI sprechen: Was Eltern wissen sollten

Neun von zehn Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren nutzen mindestens eine KI-Anwendung im Alltag. Das zeigt die JIM-Studie 2025. Außerdem haben 84 Prozent der befragten Jugendlichen ChatGPT schon einmal ausprobiert. In der Gruppe der 12- bis 15-Jährigen liegt dieser Anteil dagegen bei 78 Prozent. Die DAK befragte für ihre Mediensuchtstudie mehr als 1.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland. Bei knapp 39 Prozent der 10- bis 17-Jährigen sind Chatbots demnach fest im Tagesablauf verankert. Genutzt werden die Programme vor allem für Hausaufgaben und zum Lernen (74 Prozent) sowie zur Suche nach Informationen (70 Prozent).

Die Sorge vieler Eltern beginnt allerdings an einem anderen Punkt. Ein Chatbot antwortet freundlich, zu jeder Uhrzeit, ohne Ungeduld und ohne Widerspruch. 57 Prozent der befragten Jugendlichen halten die Antworten einer KI für vertrauenswürdig. Dabei können Sprachmodelle Sachverhalte frei erfinden. Sie prüfen keine Quelle, bevor sie antworten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz nannte im Februar 2026 drei Risiken solcher Beziehungen. Dazu zählen zunächst Abhängigkeit und der Rückgang zwischenmenschlicher Kontakte. Hinzu kommt schließlich die Gewöhnung an einseitige Kommunikation.

Altersgrenzen der Anbieter und was sie praktisch wert sind

OpenAI gibt für ChatGPT beispielsweise ein Mindestalter von 13 Jahren an. Zwischen 13 und 18 Jahren verlangt das Unternehmen zusätzlich die Zustimmung der Eltern. In den App-Stores stehen ChatGPT und Gemini bei 13 Jahren, Claude, Perplexity und Character.AI bei 18 Jahren. Hinter keiner dieser Zahlen steht eine belastbare Kontrolle, weil sich ein Geburtsdatum bei der Anmeldung frei eintragen lässt. Ein Kind von zehn Jahren erreicht dieselben Dienste dennoch über den Browser ohne jede Hürde. Im App-Store weist der Anbieter für diese Dienste dagegen eine Altersfreigabe aus.

Der Gesetzgeber bewegt sich. Bundesfamilienministerin Karin Prien setzte eine Kommission zum Kinder- und Jugendschutz im Netz ein. Anschließend legte diese Kommission 2026 einen Abschlussbericht mit 56 Empfehlungen vor. Darin plädiert sie für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren. Damit soll diese Grenze auch KI-Chatbots erfassen. Für Companions, die dauerhaft emotionale Nähe simulieren, verlangt die Kommission eine Altersprüfung auf EU-Ebene samt Pflichten der Anbieter. Datenschutzrechtlich liegt die Schwelle in Deutschland allerdings höher. Nach Artikel 8 DSGVO benötigen unter 16-Jährige die Einwilligung der Eltern. Das gilt jedoch nur, wenn ein Onlinedienst ihre Daten auf dieser Grundlage verarbeitet.

Was mit den Eingaben der Kinder geschieht

Jede Eingabe landet auf den Servern des Anbieters. Bei ChatGPT ist die Verwendung der Gespräche für das Training in der Voreinstellung aktiv. Abschalten lässt sie sich im eigenen Profil. Der Weg führt über Einstellungen, Datenkontrollen und den Schalter „Das Modell für alle verbessern“. Die Änderung gilt für das gesamte Konto und wirkt ausschließlich auf künftige Unterhaltungen, bereits geführte Chats bleiben davon unberührt. Für einzelne Fragen eignen sich temporäre Chats, die weder im Verlauf auftauchen noch neue Angaben dauerhaft speichern. Die Memory-Funktion, die sich Persönliches merkt, lässt sich getrennt davon deaktivieren.

Training abschalten – der genaue Weg in ChatGPT
Profil Einstellungen Datenkontrollen „Das Modell für alle verbessern“ aus
Wirkt nur auf künftige Chats – bereits geführte bleiben unberührt. Für Einzelfragen: temporärer Chat (kein Verlauf, kein Training). Die Memory-Funktion separat deaktivieren.
Auskunft – Art. 15 DSGVO
Formlos, Antwort binnen 1 Monat (in Ausnahmen +2). Auch Minderjährige dürfen das – kein Mindestalter.
Löschung – Art. 17 DSGVO
Auf Basis der Auskunft verlangbar, über Datenschutzadresse oder Konto-Formular.
Wichtig zu wissen: Temporäre Chats werden erst nach rund 30 Tagen endgültig gelöscht (Missbrauchsprüfung). Und selbst nach einem Löschantrag können Daten aus gesetzlichen Gründen befristet gespeichert bleiben.

Eltern stehen zusätzlich die Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung offen. Ein Auskunftsantrag nach Artikel 15 braucht keine bestimmte Form. Der Anbieter muss ihn binnen eines Monats beantworten. In Ausnahmefällen verlängert sich diese Frist um zwei weitere Monate. Auf Basis dieser Auskunft lässt sich anschließend die Löschung nach Artikel 17 verlangen. Ein Mindestalter kennt die Verordnung bei diesen Rechten nicht, weshalb auch Minderjährige sie ausüben können. Praktisch läuft der Antrag über die Datenschutzadresse des Anbieters oder ein Onlineformular im Konto.

Wenn der Chatbot zum Freund wird

Kinder und Jugendliche sind für parasoziale Beziehungen besonders empfänglich, also für Bindungen an ein Gegenüber, das nichts zurückgibt. KI-Companions verstärken diesen Effekt gezielt, weil sie Gesprächsbereitschaft, Zustimmung und Zuneigung simulieren. Fachleute beschreiben das Problem nüchtern, denn Kinder lieben etwas, das nur so tut, als würde es zurücklieben. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz schildert in ihrer Ausgabe vom Februar 2026 zunächst entlastende Wirkungen. Daneben beschreibt sie die Gewöhnung an einseitige Kommunikation. Dazu kommt eine Abstumpfung gegenüber realen Beziehungen.

Wenn der Chatbot zum Freund wird

Aus der Debatte sind längst Gerichtsverfahren geworden. In den USA klagten mehrere Familien gegen Character.AI und OpenAI. Ihre Kinder waren nach intensiven Chatverläufen in schwere Krisen geraten. Mehrere dieser Verfahren betreffen Todesfälle. Google und Character.AI einigten sich im Januar 2026 in einem Teil dieser Klagen auf einen Vergleich. Spezialisierte Chatbots können kurzfristig entlasten, eine therapeutisch begleitete Behandlung ersetzen sie nach Einschätzung der Fachstelle nicht. Der Kinder- und Jugendschutz nennt drei Ebenen. Die erste bilden informierte Jugendliche, die zweite begleitende Erwachsene. Dazu kommen Ansprechpartner aus Fleisch und Blut, die in einer Krise erreichbar sind.

Falschauskünfte und die fehlende Einordnung

Sprachmodelle erzeugen Text nach Wahrscheinlichkeit. Sie liefern flüssige Antworten auch dort, wo ihnen die Grundlage fehlt, und erfinden dabei Jahreszahlen, Studien und Quellenangaben. Erwachsene bemerken den Bruch oft am Tonfall oder prüfen nach, jüngere Kinder trennen Behauptung und Beleg noch nicht zuverlässig. Bis etwa zum zehnten Lebensjahr fällt die Einschätzung schwer, dass ein freundlich formulierter Satz schlicht falsch sein kann. 70 Prozent der Jugendlichen setzen KI ein, um sich zu informieren, ein Plus von 27 Prozentpunkten gegenüber 2024.

Warum Kinder Falschauskünfte schwerer erkennen
Fähigkeit, Behauptung und Beleg zu trennen
bis ~10 J. 11–13 J. ab ~14 J.
kaum möglich im Aufbau zunehmend
Bis etwa zum zehnten Lebensjahr fällt die Einschätzung schwer, dass ein freundlich formulierter Satz schlicht falsch sein kann. Sprachmodelle erzeugen Text nach Wahrscheinlichkeit – und erfinden dabei Jahreszahlen, Studien und Quellen.
Das Vertrauens-Paradox: Ausgerechnet dort, wo Skepsis nötig wäre, ist sie am geringsten – 57 % der Jugendlichen halten KI-Antworten für vertrauenswürdig, und 70 % nutzen KI zum Informieren (ein Plus von 27 Punkten gegenüber 2024).
Neu ab 2. August 2026: Art. 50 der EU-KI-Verordnung zwingt Anbieter, im Dialog selbst offenzulegen, dass eine KI antwortet (Alt-Systeme: Nachfrist bis 2. Dezember 2026). Ein Hinweis nur im Impressum genügt nicht.

Bei der Kennzeichnung ändert sich zumindest der rechtliche Rahmen. Artikel 50 der KI-Verordnung der EU wird am 2. August 2026 anwendbar und verpflichtet Anbieter, im Dialog selbst darüber zu informieren, dass hier ein KI-System antwortet. Künstlich erzeugte Bilder, Ton- und Videoinhalte müssen maschinenlesbar markiert werden. Für Systeme, die vor dem Stichtag auf dem Markt waren, greift dafür allerdings eine gesonderte Nachfrist bis zum 2. Dezember 2026. Ein Hinweis irgendwo im Impressum genügt der Vorschrift nicht.

Schutzfilter und Elternkontrollen

Die Kommission für Jugendmedienschutz veröffentlichte am 5. Februar 2026 eine Recherche von jugendschutz.net zu Character AI, Meta AI und Grok. Mehrere Dienste berücksichtigen das Alter der Nutzenden gar nicht oder nur unzureichend, Minderjährigen wurden Trinkspiele empfohlen und indizierte Filme vorgeschlagen. Positiv fiel auf, dass einzelne Chatbots in kritischen Lebenslagen auf Beratungsangebote hinwiesen und Anfragen nach pornografischen oder beleidigenden Inhalten abwiesen. Schutzfilter reagieren bei direkten Fragen recht zuverlässig. Über Rollenspiele lassen sie sich allerdings aushebeln. Die Anfrage steckt dann in einer erfundenen Szene und rutscht am Filter vorbei.

Schutzfilter und Elternkontrollen

OpenAI bietet seit 2025 eine Kindersicherung an. Verknüpfen Eltern ihr Konto mit dem eines Jugendlichen, reduziert der Dienst drastische Darstellungen, virale Challenges sowie romantische und gewalttätige Rollenspiele. Regeln lassen sich für Ruhezeiten, Bildgenerierung, Sprachmodus, Memory und die Nutzung der Daten fürs Training setzen. Die Chats selbst sehen Eltern nicht, bei Anzeichen einer Gefährdung erhalten sie eine Benachrichtigung. Google Family Link kennt keine KI-spezifischen Regler und kann Gemini auf einem betreuten Konto nur vollständig sperren oder freigeben.

KI im Spielzeug und Regeln, die im Alltag tragen

Vernetztes Spielzeug bringt dieselbe Technik ohne Bildschirm ins Kinderzimmer. Die US-Verbraucherorganisation PIRG prüfte für ihren Bericht „Trouble in Toyland 2025“ mehrere KI-Spielzeuge, darunter den Teddy Kumma des Herstellers FoloToy. Das Gerät erklärte Kindern den Umgang mit Streichhölzern, nannte Aufbewahrungsorte von Messern und sprach ungefragt über sexuelle Vorlieben. Der US-Senat berät 2026 den Children’s Artificial Intelligence Toy Safety Act. Dieses Gesetz soll die körperlichen, psychischen und sozialen Risiken untersuchen lassen. Im Blick stehen dabei Kinder unter 14 Jahren. Verbraucherschützer raten vom Kauf vernetzter KI-Spielzeuge derzeit ab.

Statt Verbot: wenige Regeln, die im Alltag wirklich tragen
Vier Absprachen für zu Hause
👥 Erste Nutzung gemeinsam 📍 Gerät im Gemeinschaftsraum ⏱ Feste Bildschirmzeiten 🔒 Keine Namen, Adressen, Fotos
Die drei Rückfragen, die sich Kinder gut merken
1 „Woher stammt diese Antwort?“
2 „Bestätigt eine zweite Quelle das?“
3 „Schreibt hier ein Mensch?“
Warnung der Verbraucherschützer: Ein geprüfter KI-Teddy erklärte den Umgang mit Streichhölzern und nannte Aufbewahrungsorte von Messern. Von vernetztem KI-Spielzeug wird derzeit ausdrücklich abgeraten.

Ein pauschales Verbot verlagert die Nutzung nach draußen, zu Freunden und auf fremde Geräte. Tragfähiger sind wenige klare Absprachen. Dazu gehören die gemeinsame erste Nutzung und ein fester Platz des Geräts im Gemeinschaftsraum. Hinzu kommen verabredete Zeiten am Bildschirm. Schließlich gilt die Regel, dass Adressen, Fotos und Namen von Mitschülern nichts im Chatfenster zu suchen haben. Kinder merken sich drei Rückfragen erfahrungsgemäß gut. Die erste lautet, woher die Antwort stammt. Als zweite Rückfrage folgt, ob eine zweite Quelle sie bestätigt. Die dritte klärt, ob hier ein Mensch schreibt. In der Schule gilt ein eigener Rahmen. Er stützt sich auf die KMK-Empfehlung von 2024 und die Vorgaben der einzelnen Länder. Bayern etwa aktualisierte seinen Handlungsleitfaden am 19. Mai 2026. Für den Unterricht steht mit AIS.chat ein eigener Chatbot bereit. Bis Mai 2026 lief dieses Angebot unter dem Namen telli. Die FWU betreibt den Dienst, die Finanzierung läuft über den Digitalpakt.

Fazit zum Umgang von Kindern mit KI-Chatbots

Fazit zum Umgang von Kindern mit KI-Chatbots Die Altersangaben der Anbieter halten keiner Prüfung stand. Eingebaute Filter greifen bei direkten Fragen und geben im Rollenspiel nach. Die emotionale Wirkung dieser Programme trifft Kinder außerdem härter als Erwachsene. Am meisten bewirken Eltern über drei Schritte. Zunächst schalten sie die Trainingsnutzung im Konto ab. Danach verknüpfen sie die Kindersicherung. Schließlich bleiben sie im Gespräch, statt heimlich mitzulesen. Ab dem 2. August 2026 stärkt Artikel 50 der KI-Verordnung die Kennzeichnungspflicht für solche Inhalte. Die Rechte auf Auskunft und Löschung bestehen davon unabhängig. Sie greifen innerhalb eines Monats.

Maria Lengemann

Ich bin Redakteurin für Gaming, Gesundheit, Psychologie, Serien und Finanzen und schreibe über Themen, die meinen Alltag prägen. Gaming hat mich in den Journalismus geführt, geblieben sind die Leidenschaft, Neugier und der Blick fürs Detail. Gesundheit und Psychologie interessieren mich beruflich wie privat, weil sie zeigen, wie facettenreich der Mensch denkt und handelt. Ich bin gebürtige Neubrandenburgerin, lebe heute mit meiner Familie in Bayern und veröffentliche seit 2023 Thriller im Selfpublishing. Neben meiner Tätigkeit als Inhaberin einer SEO/GEO-Agentur schreibe ich bei Die Mark Online über mentale Gesundheit, Ernährung, Reisen & Urlaub und digitale Trends. Ich liebe Substanz statt Schlagworte, Serien mit Tiefe und Bücher mit Tempo. Schreiben ist für mich nicht nur Beruf, sondern Ausdruck von Haltung und Klarheit.

Manchmal braucht es nur einen Satz, um etwas in Bewegung zu setzen. Maria Lengemann