Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Brandenburg: So kommen Menschen mit geringem Einkommen zu ihrem Recht
Rechtliche Auseinandersetzungen treffen Menschen häufig in Lebensphasen, in denen finanzielle Reserven ohnehin knapp sind. Eine Kündigung, ein Streit über Betriebskosten, Fragen zum Sorgerecht oder ein Bußgeldbescheid können schnell zu Verfahren führen, die ohne juristische Unterstützung kaum zu bewältigen sind. Damit der Zugang zum Recht nicht am Einkommen scheitert, hat der Gesetzgeber zwei Instrumente geschaffen: die Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung sowie die Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren. Beide Leistungen stehen auch Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg offen, wobei die Antragstellung über die örtlich zuständigen Amtsgerichte läuft.
Wann Beratungshilfe in Frage kommt
Die Beratungshilfe ist im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt und richtet sich an Personen, die ohne staatliche Unterstützung keinen Rechtsrat einholen könnten. Erfasst wird die außergerichtliche Beratung, in vielen Fällen auch die außergerichtliche Vertretung, etwa gegenüber Vermietern, Behörden, Versicherungen oder der Gegenseite eines Streits. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen die Kosten nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, keine anderen Möglichkeiten der Hilfe zumutbar sind und die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint.
Bei der Anwaltssuche im ländlich geprägten Brandenburg ist der Weg zur Kanzlei oft weiter als in Ballungsräumen. Onlineverzeichnisse können helfen, einen Rechtsanwalt in der Nähe mit passender fachlicher Ausrichtung zu finden, der Beratungshilfemandate annimmt. Nicht jede Kanzlei arbeitet regelmäßig mit Beratungshilfescheinen, weshalb eine kurze telefonische Vorabklärung sinnvoll ist. Fachanwaltstitel wie Fachanwalt für Familienrecht, für Arbeitsrecht oder für Mietrecht geben zusätzliche Orientierung.
Für die Ratsuchenden fällt bei der Beratungshilfe lediglich eine Eigenbeteiligung von 15 Euro an, die direkt an die Kanzlei zu zahlen ist. Die weiteren Kosten übernimmt die Staatskasse. Wer den Betrag nicht aufbringen kann, wird von der Kanzlei in der Regel nicht abgewiesen, da auch dieser Betrag im Einzelfall erlassen werden kann.
Der Weg zum Beratungshilfeschein
Zuständig für die Ausstellung des Berechtigungsscheins ist das Amtsgericht am Wohnsitz der antragstellenden Person. Für die Region Märkisch-Oderland kommen je nach Wohnort etwa die Amtsgerichte Strausberg, Bad Freienwalde oder Frankfurt (Oder) in Betracht. Beim Termin sollten mitgebracht werden: ein amtlicher Ausweis, Nachweise über Einkommen und laufende Verpflichtungen wie Miete, Kredite und Unterhaltszahlungen, alle Unterlagen zur eigentlichen Rechtsangelegenheit sowie gegebenenfalls bereits vorliegende Schriftstücke der Gegenseite.

Alternativ besteht die Möglichkeit, direkt eine Kanzlei aufzusuchen und den Antrag im Nachgang beim Amtsgericht zu stellen. Dieser Weg wird häufig genutzt, wenn schnelles Handeln erforderlich ist, etwa bei einer fristgebundenen Kündigung oder einem Bescheid mit kurzer Widerspruchsfrist. Der Antrag muss dann innerhalb von vier Wochen nach der Beratung nachgereicht werden.
Nicht in allen Rechtsgebieten wird Beratungshilfe gewährt. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten etwa besteht ein Beratungsanspruch, für die Vertretung vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz gilt jedoch die Regelung, dass jede Partei ihre Kosten selbst trägt. Für steuerliche Fragen sind Steuerberatende zuständig.
Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, greift die Prozesskostenhilfe nach den Paragrafen 114 ff. der Zivilprozessordnung. Sie soll sicherstellen, dass eine Partei einen Rechtsstreit auch dann führen kann, wenn ihr die Mittel dafür fehlen. Geprüft werden drei Punkte: die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die hinreichenden Erfolgsaussichten der Klage oder Verteidigung sowie die Frage, ob die Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist.

Der Antrag wird beim Gericht gestellt, das über den Rechtsstreit entscheidet. Beizufügen ist die amtliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen. Berücksichtigt werden neben dem Einkommen bestimmte Freibeträge, Wohnkosten, Unterhaltsverpflichtungen und weitere besondere Belastungen. Je nach Ergebnis wird die Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung oder mit monatlichen Raten bewilligt. Die Raten können bis zu 48 Monate laufen und werden aus dem einzusetzenden Einkommen berechnet.
Zu beachten ist, dass bei einem verlorenen Prozess die Kosten der Gegenseite grundsätzlich weiterhin getragen werden müssen. Die Prozesskostenhilfe deckt in erster Linie die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten. Diese Konstellation sollte im Beratungsgespräch angesprochen werden, damit die wirtschaftlichen Folgen realistisch eingeschätzt werden können.
Praktische Hinweise für die Antragstellung in Brandenburg
Gute Vorbereitung ist oberstes Gebot, wer den Weg zu Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe sucht. Es empfiehlt sich eine vollständige Zusammenstellung aller Unterlagen, geordnet nach Einkommensnachweisen, Ausgaben und den zur Sache selbst gehörenden Unterlagen. Alle Fristen aus Bescheiden, einlaufenden Schreiben der Anwaltskanzleien oder gerichtlichen Verfügungen sind sichtbar zu markieren, damit sie in der Beratung sofort ins Auge fallen.

Die Rechtsantragstellen der Amtsgerichte helfen bei dem Verfassen der Anträge und Ausfüllen der Formulare, sie ersetzen jedoch keine anwaltliche Vertretung, geben aber eine nützliche Orientierung, wenn nicht recht klar ist, ob ein Antrag auf Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder etwa eine andere Leistung passt. Die Öffnungszeiten sind unterschiedlich, vielfach wird eine telefonische Voranmeldung empfohlen.
Niedrigschwellige Erstinformationen bieten auch Mietervereine, Sozialverbände wie der Sozialverband VdK oder der Sozialverband Deutschland, Verbraucherzentalen, Beratungsstellen freier Träger. Diese Angebote ersetzen die anwaltliche Beratung nicht, können aber bei der Einschätzung helfen, ob ein Kanzleibesuch nötig ist.
Wer sich rechtzeitig über die Anspruchsvoraussetzungen unterrichtet, spart sich viel Zeit und erspart sich das Auslaufenlassen von Fristen. Kombiniert mit einer sorgfälltig ausgewählten Kanzlei gewährleistet die staatliche Kostenhilfe, dass auch Menschen mit schmalem Geldbeutel in Brandenburg ihre Rechte wirksam wahrnehmen können.