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Einliegerwohnung aktivieren: Wie ungenutzter Wohnraum im eigenen Haus Geld bringen kann

Viele Eigenheime verbergen ungenutztes Potenzial hinter verschlossenen Kellertüren oder unter dem Dach. Eine abgeschlossene Wohneinheit im selben Haus, jahrelang als Lager oder Gästezimmer genutzt, erzeugt laufende Kosten ohne jeden Ertrag. Heizung, Grundsteuer und Versicherung fallen unabhängig davon an, ob der Raum bewohnt wird oder leer steht. Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist angespannt, rund 1,4 Millionen Wohnungen fehlen nach aktuellen Schätzungen des Deutschen Mieterbunds. Diesen Umstand können Eigentümer für sich nutzen.

Eine Einliegerwohnung ist eine kleinere, weitgehend selbstständige Wohneinheit im selbst genutzten Haus. Sie verfügt über eigene Sanitäranlagen, eine eigene Kochgelegenheit und bestenfalls einen separaten Eingang. Eigenheimbesitzer, die solch einen Raum aktivieren, erschließen eine verlässliche monatliche Einnahmequelle. Mieteinnahmen können dabei helfen, Hypothekenzahlungen zu stemmen, Instandhaltungsrücklagen zu bilden oder das Haushaltseinkommen spürbar aufzubessern. Der Weg von der ungenutzten Fläche zur vermietbaren Wohnung erfordert Planung, aber keine unrealistische Investition.

Baurechtliches zur Einliegerwohnung

Eine Einliegerwohnung gilt im Baurecht als untergeordnete Einheit gegenüber der Hauptwohnung im Eigenheim. Sie muss das selbstständige Führen eines Haushalts ermöglichen, daher sind eigene Kochgelegenheit und ein eigenes Bad mit Toilette Pflicht. Eigentümer, die eine solche Einheit schaffen, müssen die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung kennen. Eine bundesweit einheitliche Mindestgröße gibt es nicht, viele Bauämter orientieren sich aber an etwa 25 bis 40 Quadratmetern. Brandschutz und Schallschutz spielen beim Umbau ebenfalls eine wichtige Rolle. Sie müssen mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Ob ein separater Außenzugang Pflicht ist, hängt vom jeweiligen Bundesland und der konkreten Bausituation ab. In manchen Regionen genügt ein gemeinsamer Treppenflur, sofern die Einheit durch eine abschließbare Tür abgetrennt ist. Der Bebauungsplan des Grundstücks legt fest, ob im jeweiligen Gebiet zwei Wohneinheiten zulässig sind. Erlaubt der Plan nur eine Einheit, kann beim Bauamt ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Die Gemeinde entscheidet über diesen Antrag nach eigenem Ermessen. Eine frühe Rückfrage beim Bauamt vermeidet spätere Überraschungen.

Genehmigungspflicht und Bescheinigung

Der Ausbau eines Kellers oder Dachgeschosses zur Wohneinheit ändert die baulich genehmigte Nutzung. Diese Nutzungsänderung ist in aller Regel beim Bauamt genehmigungspflichtig, selbst wenn keine tragenden Wände verändert werden. Der rechtzeitige Bauantrag schützt vor teurem Rückbau auf behördliche Anordnung. Neben der Baugenehmigung ist für eine spätere eigenständige Vermietung häufig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich. Dieses Dokument bestätigt, dass die Wohneinheit baulich klar vom Rest des Hauses getrennt ist.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird beim Bauamt beantragt und von einem zugelassenen Architekten oder Sachverständigen begleitet. Wände, Decken und die Eingangssituation müssen die Anforderungen erfüllen, bevor das Amt das Dokument ausstellt. Die Bescheinigung bildet außerdem die Voraussetzung für bestimmte KfW-Förderprogramme. Für Eigentümer lohnt sich deshalb eine fachkundige Begleitung von Anfang an. Ein erfahrener Architekt kennt die lokalen Gepflogenheiten und beschleunigt die Bearbeitung beim Amt.

Den richtigen Mietvertrag aufsetzen

Für die Vermietung einer Einliegerwohnung gilt das allgemeine Mietrecht, mit einer wichtigen Ausnahme. Im selbst bewohnten Zweifamilienhaus räumt Paragraf 573a BGB dem Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht ein. Er darf dem Mieter ohne konkreten Eigenbedarfsgrund kündigen, sofern das Kündigungsrecht nicht im Vertrag ausgeschlossen wurde. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall zugunsten des Mieters um drei Monate. Mieter können sich damit auf einen längeren Vorlauf verlassen. Vermieter behalten umgekehrt Flexibilität für den Fall, dass sie die Räume selbst brauchen.

Den richtigen Mietvertrag aufsetzen

Ein schriftlicher Mietvertrag regelt Miethöhe, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und die Nutzung geteilter Flächen wie Garten oder Stellplatz. Vermieter und Mieter sollten die Heizkosten-Regelung ausdrücklich im Vertrag festhalten, da das Modell bei kleinen Wohneinheiten von der Heizkostenverordnung abweichen kann. Eine anwaltliche Prüfung des Vertrags schützt beide Seiten vor unklaren Klauseln. Sie lohnt sich besonders, wenn Vermieter und Mieter einander kennen und mündliche Absprachen als ausreichend erscheinen. Das Mietverhältnis profitiert langfristig von einem klaren Regelwerk.

Vermietung an Familienangehörige

Viele Eigentümer möchten die Einliegerwohnung zuerst an eigene Kinder, Eltern oder andere Verwandte vergeben. Das spart Suchaufwand und schafft räumliche Nähe bei gleichzeitiger Selbstständigkeit. Aus steuerlicher Sicht muss die vereinbarte Miete mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen, damit das Finanzamt die Kosten vollständig anerkennt. Liegt die Miete darunter, teilt das Finanzamt die Ausgaben und erkennt nur den proportionalen Anteil an. Darunter können Abschreibungen und Werbungskosten leiden. Ein Steuerberater ermittelt die konkrete Grenze für die jeweilige Region.

Auch im engsten Familienkreis gilt: nur ein schriftlicher Vertrag mit tatsächlich überwiesenen Zahlungen überzeugt das Finanzamt. Mündliche Absprachen, bar gezahlte Mieten oder ein Erlass der Miete im Gegenzug für Hilfe im Haushalt werden steuerlich regelmäßig nicht anerkannt. Eine monatliche Überweisung vom Konto des Mieters auf das Konto des Vermieters dokumentiert den Zahlungsfluss eindeutig. Dieses Prinzip gilt für alle Angehörigen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Steuervorteile und Fördermöglichkeiten

Mieteinnahmen aus der Einliegerwohnung unterliegen der Einkommensteuer. Im Gegenzug dürfen Vermieter alle Kosten, die dem vermieteten Teil zuzurechnen sind, als Werbungskosten absetzen. Dazu gehören anteilige Kreditzinsen, laufende Instandhaltungskosten, Grundsteuer, Gebäudeversicherung und eine jährliche Abschreibung von zwei Prozent des auf die Wohnung entfallenden Gebäudewerts. Eine sorgfältige Aufteilung zwischen privat genutztem und vermietetem Bereich ist die Grundlage für jeden steuerlichen Vorteil. Ein Steuerberater erstellt diese Aufteilung anhand der Quadratmeterverhältnisse.

Steuervorteile und Fördermöglichkeiten

Für den Umbau oder Neubau einer Einliegerwohnung stehen staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für energieeffiziente Gebäude an; beim Effizienzhaus 40 werden pro Wohneinheit bis zu 100.000 Euro gefördert. Einzelne Bundesländer und Gemeinden ergänzen diese Bundesmittel mit eigenen Programmen, etwa für barrierefreies Bauen oder für die Schaffung neuen Wohnraums. Förderkonditionen ändern sich regelmäßig, daher lohnt sich eine aktuelle Recherche vor dem Bauantrag. Eine Baufinanzierungsberatung verknüpft Kredit und Förderung zu einem stimmigen Gesamtplan.

Fazit zur Einliegerwohnung im eigenen Haus

Fazit zur Einliegerwohnung im eigenen Haus Ungenutzter Wohnraum im Eigenheim lässt sich mit der richtigen Vorbereitung in eine verlässliche Einnahmequelle verwandeln. Eigentümer, die Bebauungsplan, Baugenehmigung, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Mietvertrag sorgfältig abstimmen, legen ein stabiles rechtliches Fundament für die Vermietung. Steuervorteile und Förderprogramme verbessern die Wirtschaftlichkeit zusätzlich. Eine Begleitung durch Architekt, Steuerberater und einen Fachanwalt für Mietrecht schützt vor teuren Fehlern. Stille Quadratmeterfläche wird so zu echtem Mehrwert.

Maria Lengemann

Ich bin Redakteurin für Gaming, Gesundheit, Psychologie, Serien und Finanzen und schreibe über Themen, die meinen Alltag prägen. Gaming hat mich in den Journalismus geführt, geblieben sind die Leidenschaft, Neugier und der Blick fürs Detail. Gesundheit und Psychologie interessieren mich beruflich wie privat, weil sie zeigen, wie facettenreich der Mensch denkt und handelt. Ich bin gebürtige Neubrandenburgerin, lebe heute mit meiner Familie in Bayern und veröffentliche seit 2023 Thriller im Selfpublishing. Neben meiner Tätigkeit als Inhaberin einer SEO/GEO-Agentur schreibe ich bei Die Mark Online über mentale Gesundheit, Ernährung, Reisen & Urlaub und digitale Trends. Ich liebe Substanz statt Schlagworte, Serien mit Tiefe und Bücher mit Tempo. Schreiben ist für mich nicht nur Beruf, sondern Ausdruck von Haltung und Klarheit.

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