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Hausapotheke richtig ausstatten: Medikamente, Vorräte und wichtige Dokumente

Die Hausapotheke ist der Vorrat im Haushalt, der am unauffälligsten altert. Tabletten und Säfte tragen ein aufgedrucktes Verfalldatum, Salben und Tropfen können je nach Präparat schon nach wenigen Wochen unbrauchbar sein. Verbandmaterial liegt dagegen jahrelang unberührt in einem Fach. Die Bundesapothekerkammer rät, den Bestand einmal pro Jahr durchzusehen, abgelaufene, unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittel auszusortieren und dabei zugleich zu prüfen, ob für Notfälle die richtigen Mittel griffbereit liegen. Aus einer Sammlung von Restpackungen wird damit ein geordneter Bestand mit bekanntem Inhalt.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zählt die Hausapotheke zur Grundausstattung eines Haushalts. Begründet wird das damit, dass in einer Krise die Versorgung durch Apotheken, Kliniken und den Rettungsdienst zeitweise ausfallen kann. Im Alltag kommt ein zweiter Grund hinzu. Das Giftinformationszentrum-Nord der Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dokumentierte für das Jahr 2025 insgesamt 52.573 menschliche Vergiftungs- und Verdachtsfälle, und mit 20.482 Fällen bildeten Arzneimittel die größte einzelne Ursachengruppe. Rund 39 Prozent aller dort erfassten Fälle entfallen damit auf diese Gruppe. Ausstattung und Aufbewahrung gehören daher zusammen.

Welche Arzneimittelgruppen und welches Verbandmaterial vorrätig bleiben

Die Checkliste Hausapotheke der Bundesapothekerkammer ordnet den Inhalt nach Anwendungsgebieten. Für Erwachsene nennt sie Schmerz- und Fiebermittel sowie Mittel gegen Erkältung, Halsschmerzen, Husten und Schnupfen. Dazu kommen Mittel gegen Allergien, gegen Insektenstiche, Sonnenbrand oder Juckreiz sowie gegen Erkrankungen der Mundschleimhaut. Hinzu kommen Mittel gegen Verdauungsbeschwerden wie Sodbrennen oder Blähungen, gegen Verstopfung und gegen Durchfall. Desinfektionsmittel, Wund- und Heilsalbe, Mittel gegen Sportverletzungen, Augentropfen gegen trockene Augen und Mittel gegen Lippenherpes stehen ebenfalls auf der Liste. Außerdem nennt die Kammer ein Fieberthermometer und Kühlkompressen, die ins Eisfach oder in die Kühltruhe gehören und dort bleiben.

Beim Verbandmaterial führt die Checkliste sterilen Verbandmull, Mullbinden und Verbandpäckchen auf, dazu elastische Binden, Heftpflaster, Wundschnellverbände, ein Dreiecktuch, Blasenpflaster und ein Brandwunden-Verbandpäckchen. Schere, Pinzette, Sicherheitsnadeln und Einmalhandschuhe vervollständigen diesen Teil. Für Haushalte mit Säuglingen, Kleinkindern oder Schulkindern führt die Kammer eigene Zusatzlisten, auf denen ein altersgerechtes Nasenspray und fiebersenkende Zäpfchen oder Säfte in altersgerechter Dosierung stehen. Bei Kleinkindern und Schulkindern kommt eine Elektrolyt-Lösung gegen Durchfall hinzu. Was eine Familie tatsächlich braucht, hängt von Alter, Vorerkrankungen und Lebensumständen ab, weshalb die Kammer eine Beratung in der Apotheke empfiehlt.

Lagerort und Temperaturvorgaben aus dem Beipackzettel

Der Hersteller legt die Lagerungsbedingungen fest, angegeben sind sie auf der Packung und im Beipackzettel. Das Bundesgesundheitsministerium unterscheidet drei Bereiche. Für Raumtemperatur gelten 15 bis 25 Grad Celsius, falls so vermerkt bis 30 Grad. Im Kühlschrank gelten 2 bis 8 Grad, für tiefgekühlte Lagerung minus 15 Grad oder kälter. In den ersten Bereich fällt die Mehrzahl der Arzneimittel. Vom Badezimmer als Lagerort rät das Ministerium ab, weil die Luftfeuchtigkeit dort stark schwankt und die mittlere Temperatur häufig erhöht liegt. Die Originalverpackung bleibt der Platz für Blister und Beipackzettel.

Hitze schädigt Arzneimittel, ohne dass das äußerlich sichtbar wird. Für längere Hitzeperioden nennt die ABDA Zäpfchen aus Hartfett, halbfeste Zubereitungen wie Cremes, Salben und Gele, Gelatinekapseln, Arzneipflaster und Dosieraerosole als besonders empfindlich. Einmal geschmolzene Zäpfchen bleiben auch nach dem Abkühlen unbrauchbar, weil sich die Wirkstoffe ungleichmäßig verteilen. Kühlpflichtige Mittel sind die Minderheit. Von den Packungen, die öffentliche Apotheken 2023 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgaben, waren rund 31,8 Millionen oder 4,6 Prozent an eine Kühlung gebunden. Einfrieren und direkter Kontakt mit einem Kühlakku schaden diesen Präparaten.

Verfalldatum und verkürzte Aufbrauchfrist nach dem Anbruch

Auf dem Behältnis und, soweit verwendet, auf der äußeren Umhüllung steht das Verfalldatum mit dem Hinweis „verwendbar bis“. Das schreibt § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 des Arzneimittelgesetzes vor. Die Angabe erfolgt nach § 10 Absatz 7 mit Monat und Jahr. Industriell hergestellte Arzneimittel sind nach Angaben der ABDA in der Regel bis zu fünf Jahre verwendbar. Das Datum stammt dabei aus den Daten des Herstellers und ist Teil der Zulassung. Ob ein zu lange gelagertes Mittel noch wirkt, lässt sich einer Packung von außen nicht ansehen, weshalb die Bundesapothekerkammer von einer Anwendung nach Ablauf abrät.

Verfalldatum und verkürzte Aufbrauchfrist nach dem Anbruch

Mit dem ersten Öffnen beginnt eine zweite, häufig deutlich kürzere Frist. Die Packungsbeilage muss nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe b des Arzneimittelgesetzes die Haltbarkeit nach dem Öffnen des Behältnisses angeben, ebenso besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung. Viele Augentropfen sind nach dem Anbruch nur vier Wochen haltbar, und die Bundesapothekerkammer rät zu einer Notiz des Öffnungsdatums auf der Packung. Ein solcher Vermerk auf Mehrdosenbehältern, Säften, Cremes und Tropfen zeigt beim nächsten Durchgang ohne Rechnerei den Stand an und spart den Griff zum Beipackzettel.

Die Durchsicht einmal im Jahr und der Weg der Reste

Ein fester Termin im Jahr genügt für den Durchgang. Sinnvoll ist ein gleichbleibender Ablauf. Zunächst kommt alles aus dem Schrank, danach folgt der Blick auf Verfalldaten und notierte Anbruchdaten. Packungen ohne Beipackzettel und ohne lesbare Beschriftung sortiert man schließlich aus. Eine schlichte Liste mit Präparat, Verfalldatum und Anbruchdatum hält den Bestand nach und macht Lücken sichtbar. Was fehlt, landet auf dem Zettel für den nächsten Apothekenbesuch. Als zweiten Zweck des Durchgangs nennt die Bundesapothekerkammer die Frage, ob für Notfälle überhaupt die passenden Mittel vorhanden sind.

Für die aussortierten Arzneimittel besteht in Deutschland keine bundeseinheitliche Regelung. Abfälle aus Privathaushalten gelten als Siedlungsabfall, der seit dem 1. Juni 2005 vor der Ablagerung verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt wird. Wird der Restmüll kindersicher aufbewahrt und ist bekannt, dass er anschließend verbrannt wird, ist er bis auf wenige Ausnahmen ein zulässiger Weg. Daneben bestehen Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile und Medikamententonnen, und viele Apotheken nehmen Reste freiwillig und ohne gesetzliche Pflicht zurück. Über Toilette oder Ausguss dürfen Arzneimittel keinesfalls entsorgt werden, flüssige Mittel wie Hustensäfte eingeschlossen. Den Entsorgungshinweis trägt die Gebrauchsinformation im Abschnitt 5.

Kinder im Haushalt und die sichere Aufbewahrung

Auf jeder Arzneimittelpackung steht der Hinweis, das Mittel unzugänglich für Kinder aufzubewahren; vorgeschrieben ist er in § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 12 des Arzneimittelgesetzes, ausgenommen sind Heilwässer. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit empfiehlt einen verschließbaren Arzneischrank außerhalb der Reichweite von Kindern. Rund 90 Prozent aller Vergiftungsunfälle betreffen nach seinen Angaben nämlich Kleinkinder zwischen zehn Monaten und vier bis fünf Jahren. Ein hoch gehängter Schrank verliert seine Wirkung, sobald ein Stuhl davorsteht, weshalb der Verschluss wichtiger bleibt als die Höhe.

Kinder im Haushalt und die sichere Aufbewahrung

Ein eigenes Bild zeigen die Zahlen des Giftinformationszentrums-Nord für kleine Kinder. In der Altersgruppe von einem bis vier Jahren entfielen im Jahr 2025 insgesamt 4.475 von 17.984 Fällen auf Arzneimittel. Chemische Produkte lagen mit 5.633 Fällen allerdings darüber. Das Giftinformationszentrum-Nord in Göttingen berät rund um die Uhr unter 0551 19240. Die Nummer des zuständigen Zentrums gehört neben das Telefon und in die Dokumentenmappe. Aktivkohle und Entschäumer führt die Bundesapothekerkammer für Haushalte mit Kindern als Notfallmittel, ausdrücklich nur nach telefonischer Rücksprache mit Giftnotruf oder Arzt.

Dauermedikation, Medikationsplan und die Dokumentenmappe

Bei chronischen Erkrankungen muss der Bestand länger tragen als ein paar Tage. Für regelmäßig benötigte Arzneimittel hält das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe einen Vorrat von wenigstens zehn Tagen für sinnvoll. Der Vorrat überbrückt etwa einen längeren Stromausfall und setzt rechtzeitige Folgerezepte voraus. Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, haben nach § 31a Absatz 1 Satz 1 SGB V Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Dokumentiert werden darin verordnete Arzneimittel, ohne Verschreibung angewendete Mittel und Hinweise auf Medizinprodukte. Auf Wunsch aktualisiert die Apotheke den Plan bei der Abgabe eines Arzneimittels.

Neben den Medikationsplan gehören die Nachweise zu Unverträglichkeiten in dieselbe Mappe. Die S2k-Leitlinie zu Akuttherapie und Management der Anaphylaxie sieht in ihrer Fassung von 2021, deren Gültigkeit im Januar 2026 endete, bei einer Arzneimittelallergie eine Meidungsempfehlung und einen Allergiepass vor. Ein Notfallset zur Soforthilfe soll einen Anaphylaxie-Pass mit schriftlicher Anleitung zur Anwendung enthalten. Feste Felder für Hausarzt, Kinderarzt, ärztlichen Notdienst, Notfallambulanz, Krankentransport und Giftnotruf hält die Checkliste der Bundesapothekerkammer bereit. Bei lebensbedrohlichen Lagen gilt die 112, außerhalb der Sprechzeiten vermittelt die 116117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Rufnummer betreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Fazit zur Ausstattung der Hausapotheke

Fazit zur Ausstattung der Hausapotheke Eine brauchbare Hausapotheke entsteht aus drei Gewohnheiten. Der Inhalt richtet sich nach der Checkliste der Bundesapothekerkammer und nach den Menschen im Haushalt. Der Lagerort hält die 15 bis 25 Grad ein und liegt außerhalb des Badezimmers. Jede angebrochene Packung trägt das Datum des ersten Öffnens auf der Umverpackung. Einmal im Jahr wird durchgesehen, aussortiert und nachgekauft, alte Mittel gehen den örtlich vorgesehenen Weg. Medikationsplan, Allergiepass und Notfallnummern liegen dort, wo im Ernstfall jemand danach greift.

Maria Lengemann

Ich bin Redakteurin für Gaming, Gesundheit, Psychologie, Serien und Finanzen und schreibe über Themen, die meinen Alltag prägen. Gaming hat mich in den Journalismus geführt, geblieben sind die Leidenschaft, Neugier und der Blick fürs Detail. Gesundheit und Psychologie interessieren mich beruflich wie privat, weil sie zeigen, wie facettenreich der Mensch denkt und handelt. Ich bin gebürtige Neubrandenburgerin, lebe heute mit meiner Familie in Bayern und veröffentliche seit 2023 Thriller im Selfpublishing. Neben meiner Tätigkeit als Inhaberin einer SEO/GEO-Agentur schreibe ich bei Die Mark Online über mentale Gesundheit, Ernährung, Reisen & Urlaub und digitale Trends. Ich liebe Substanz statt Schlagworte, Serien mit Tiefe und Bücher mit Tempo. Schreiben ist für mich nicht nur Beruf, sondern Ausdruck von Haltung und Klarheit.

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