Krankenversicherung im Ausland: Was die Karte leistet und was nicht
Auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte sitzt ein zweites Dokument. Viele Reisende nehmen es allerdings erst am Aufnahmeschalter einer ausländischen Klinik bewusst wahr. Die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC, trägt dort den Namen, die Versichertennummer, das Kennzeichen der Krankenkasse und ein Ablaufdatum. Für gesetzlich Versicherte öffnet sie den Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung in 32 Staaten, ohne einen Cent zusätzlichen Beitrag zu kosten. Ihr Schutz endet genau dort, wo die teuersten Posten eines Krankheitsfalls im Urlaub anfangen.
Ein Beinbruch auf Mallorca, ein Herzinfarkt in Rom oder ein Sturz beim Wandern in Österreich sind abgedeckt. Die Behandlung muss dabei im öffentlichen Gesundheitssystem des jeweiligen Reiselandes stattfinden. Der Flug zurück nach Deutschland im Ambulanzjet steht auf keiner Leistungsliste der gesetzlichen Kassen. Die Kosten liegen je nach Entfernung zwischen 15.000 und 180.000 Euro. Diese Lücke schließt allein eine private Auslandsreisekrankenversicherung, die es als Jahrespolice bereits für unter zehn Euro gibt. Privat Krankenversicherte besitzen die Karte nicht, für sie regelt allein der eigene Tarif den Schutz jenseits der Grenze.
Wo die Karte gilt und wo ihre Geltung endet
Die EHIC gilt in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Dazu kommen Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Ein deutscher Urlauber kann damit in Spanien, Kroatien, Polen oder Finnland eine öffentliche Notaufnahme aufsuchen. Er wird dort wie ein einheimischer Kassenpatient behandelt und unterliegt denselben Regeln des dortigen Systems. Voraussetzung bleibt ein vorübergehender Aufenthalt, also Urlaub, Dienstreise oder ein befristeter Studienabschnitt. Eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland hebt die Zuständigkeit der deutschen Kasse auf. Das Ablaufdatum auf der Rückseite begrenzt die Gültigkeit, rechtzeitig davor verschickt die Kasse eine neue Gesundheitskarte.
Mehrere europäische Kleinstaaten und Sondergebiete bleiben außerhalb dieses Systems. Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan gehören dazu. Ebenso zählen die britischen Kanalinseln, die Isle of Man, die Färöer-Inseln und Spitzbergen zu diesen Ausnahmen. Bei einer Behandlung in diesen Gebieten trägt der Patient die Rechnung zunächst selbst. Später reicht er sie bei seiner Kasse ein. Diese erstattet allerdings nur nach den deutschen Sätzen. Grönland zählt ebenfalls nicht dazu, während die französischen Überseedepartements Guadeloupe, Martinique und Réunion als EU-Gebiet abgedeckt sind. Türkische Urlaubsregionen, Ägypten, Tunesien und sämtliche außereuropäischen Ziele liegen ohnehin jenseits des EHIC-Bereichs.
Nur das öffentliche System zählt
Die Karte verpflichtet ausschließlich Ärzte, Kliniken und Zahnärzte, die an das staatliche Gesundheitssystem des Reiselandes angeschlossen sind. Abgedeckt sind Behandlungen, die medizinisch notwendig sind und nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Vorsorgeuntersuchungen, geplante Eingriffe, kosmetische Behandlungen und Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer bleiben außen vor. Eine geplante Hüftoperation im günstigeren Nachbarland lässt sich über die EHIC nicht abrechnen. Dafür braucht es eine vorherige Genehmigung der eigenen gesetzlichen Krankenkasse. Eine laufende Dialyse oder eine Sauerstofftherapie bleibt zwar abgedeckt. Den Termin im Reiseland muss der Patient allerdings vorab selbst vereinbaren, denn die Plätze sind knapp.
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✓ Öffentliches System – EHIC greift
Trägt einen Systemnamen wie SNS (Spanien), ESY/EOPYY (Griechenland) oder SSN (Italien)
Sie werden wie einheimische Kassenpatienten behandelt Abgedeckt: medizinisch Notwendiges, das nicht bis Deutschland warten kann – teils sogar Zahnbehandlung Nur lokale Eigenanteile bleiben bei Ihnen |
✗ Privat – Sie zahlen (fast) alles
Hotelarzt, Privatklinik, „Clinica“ ohne Kassenzulassung
Häufig genau an den Touristenzentren die nächstgelegene Option Abrechnung nach freien Haussätzen Kasse erstattet nur den fiktiven öffentlichen Preis – der Rest bleibt bei Ihnen, stationär schnell vierstellig |
In vielen Touristenorten arbeiten die nächstgelegenen Kliniken privat. Das gilt vor allem an der spanischen Mittelmeerküste, auf den griechischen Inseln und in Teilen Italiens. Landet ein Patient dort in der Notaufnahme oder behandelt ihn ein Hotelarzt, gelten andere Regeln. Dann gilt er als Privatpatient und bekommt eine Rechnung nach den freien Sätzen des Hauses. Die deutsche Kasse erstattet in einem solchen Fall nur einen Teilbetrag. Maßgeblich ist der Preis, den die gleiche Behandlung im öffentlichen System des Landes gekostet hätte. Der Rest bleibt beim Patienten, und bei einem stationären Aufenthalt summiert sich das rasch auf vierstellige Beträge.
Eigenanteile im Zielland und das Vorgehen im Notfall
Gleichbehandlung mit einheimischen Versicherten bedeutet auch Gleichbehandlung bei den Zuzahlungen. In Frankreich trägt der Patient je nach Leistung rund 30 Prozent der Kosten selbst. Belgien und Österreich verlangen Selbstbehalte und Rezeptgebühren. Skandinavische Systeme verlangen für jeden Arztbesuch feste Beträge. Diese Eigenanteile erstattet die deutsche Krankenkasse nicht, weil sie den einheimischen Versicherten genauso treffen. Manche Systeme verlangen zunächst Vorkasse und rechnen erst im Nachhinein ab, was besonders in Frankreich und Belgien üblich ist.

Im Notfall gilt europaweit die Rufnummer 112, erreichbar aus jedem Mobilfunknetz und ohne Guthaben. Am Behandlungsort werden die Gesundheitskarte mit der EHIC-Rückseite und ein Ausweisdokument vorgelegt, viele Häuser kopieren beides für ihre Abrechnung. Musste der Patient selbst zahlen, reicht er Rechnung, Diagnose und Zahlungsbeleg nach der Rückkehr bei seiner Kasse ein. Die Kasse erstattet nach den Sätzen des Behandlungslandes. Sie zieht davon die dortigen Eigenanteile, die deutschen Zuzahlungen und eine Verwaltungspauschale von etwa fünf bis zwölf Prozent ab. Der häufigste Anlass für einen Arztbesuch im Süden ist kein Unfall, sondern der Kreislauf. Bei Hitze am Reiseziel treffen Dehydrierung und Vorerkrankungen zusammen, und die Notaufnahme wird zum ersten Anlaufpunkt.
Warum der Rücktransport nie auf der Rechnung der Kasse landet
Der Krankenrücktransport nach Deutschland ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorgesehen, weder innerhalb noch außerhalb Europas. Die EHIC ändert daran nichts, weil sie allein den Zugang zur Versorgung vor Ort regelt. Ein Ambulanzflug von den Kanarischen Inseln kostet je nach Maschinentyp bis zu 45.000 Euro. Ein Intensivtransport von den Inseln erreicht sogar 75.000 Euro. Aus Nordamerika werden bis zu 70.000 Euro fällig, aus Südamerika sogar bis zu 180.000 Euro. Ein dokumentierter Fall aus Thailand lag bei über 100.000 Euro.
| Kanaren (Ambulanzjet) |
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45.000 € | ||
| Kanaren (Intensiv) |
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75.000 € | ||
| Nordamerika |
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70.000 € | ||
| Thailand (dok. Fall) |
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100.000 € | ||
| Südamerika |
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180.000 € |
| Begleiteter Linienflug Arzt oder Sanitäter betreut auf regulärem Sitz oder Liege – nur niedriger fünfstelliger Bereich. |
Ambulanzjet Bleibt schweren Fällen vorbehalten – die teuerste Variante mit den Werten oben. |
Die günstigere Variante ist der begleitete Linienflug. Dabei betreut ein Arzt oder ein Rettungssanitäter den Patienten auf einem regulären Sitz oder in einer Liegendbeförderung. Solche Transporte bewegen sich im niedrigen fünfstelligen Bereich, der Ambulanzjet bleibt schweren Fällen vorbehalten. Über die Art des Transports entscheidet der medizinische Dienst des Versicherers gemeinsam mit den behandelnden Ärzten vor Ort. Wichtig ist die frühe Meldung bei der Notrufzentrale der Versicherung, weil eigenmächtig organisierte Rückflüge häufig nicht erstattet werden.
Die Auslandsreisekrankenversicherung und ihre Prüfpunkte
Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt den Rücktransport, die Behandlung bei privaten Ärzten und Kliniken sowie Ziele außerhalb Europas ab. Jahrespolicen für Einzelpersonen beginnen unter zehn Euro, Familientarife liegen bei rund 20 Euro im Jahr. Der wichtigste Prüfpunkt steht in der Klausel zum Rücktransport. Ein Vertrag sollte den medizinisch sinnvollen Rücktransport zusagen. Die engere Formulierung vom medizinisch notwendigen Transport greift dagegen erst dann, wenn eine Behandlung vor Ort komplett ausgeschlossen ist. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter, ab 65 Jahren verlangen viele Anbieter Zuschläge oder verkürzen die Vertragslaufzeit.

Drei weitere Punkte trennen brauchbare von schwachen Tarifen. Vorerkrankungen fallen bei manchen Anbietern aus dem Schutz, sobald ein Arzt sie in den sechs Monaten vor Reisebeginn behandelt hat. Spezialisierte Tarife nehmen dagegen auch chronisch Kranke auf. Jahresverträge decken üblicherweise Einzelreisen von sechs bis acht Wochen ab, längere Aufenthalte verlangen eine eigene Langzeitpolice. Ein Selbstbehalt spart wenige Euro Beitrag und kostet im Schadensfall mehrere hundert Euro, weshalb Verbraucherschützer davon abraten. Bei mitreisenden Kindern lohnt der Blick auf die Altersgrenzen der Familientarife. Von der Auslandsreisekrankenversicherung zu trennen ist die Reiserücktrittsversicherung, die den Ausfall der Reise selbst absichert und keine Behandlungskosten trägt. Beide Produkte werden häufig im Paket verkauft, decken aber völlig verschiedene Fälle ab.
Länder ohne EHIC, längere Aufenthalte und Studium
Deutschland hat mit der Türkei, Tunesien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien sowie Serbien Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die auch die Krankenversicherung umfassen. Die EHIC hilft dort nicht weiter, die Kasse stellt vor der Abreise eine Anspruchsbescheinigung aus, umgangssprachlich Auslandskrankenschein genannt. Dieses Formular tauscht der Reisende beim örtlichen Sozialversicherungsträger gegen einen Behandlungsschein ein, bevor er einen Arzt aufsucht. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Abkommen und bleibt in aller Regel hinter dem deutschen Standard zurück.
| Türkei & Westbalkan | EHIC gilt nicht. Vor Abreise den Auslandskrankenschein (Anspruchsbescheinigung) bei der Kasse holen und vor Ort gegen einen Behandlungsschein tauschen. Gilt für Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien. |
| Erasmus in der EU | In deutscher Kasse versichert, solange an deutscher Hochschule eingeschrieben. EHIC reicht für die Grundversorgung – Kassen raten aber zur Privatpolice mit Rücktransport und Zahnbehandlung. |
| Studium außerhalb Europas | Kassen übernehmen bis zu 6 Wochen/Jahr Notfallkosten – aber nur, wenn wegen Alter oder Vorerkrankung kein privater Schutz erhältlich ist. Sonst eigene Auslandspolice nötig. |
| Dauerhafter Umzug | Beendet die deutsche Mitgliedschaft. Es braucht eine Versicherung im Zielland – die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Aufenthalt. |
Studierende bleiben während eines Auslandssemesters in der deutschen Krankenversicherung, solange sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz genügt die EHIC für die Grundversorgung. Für Erasmus-Aufenthalte raten die Kassen aber zu einer privaten Police mit Rücktransport und Zahnbehandlung. Bei Zielen außerhalb Europas können die gesetzlichen Kassen bis zu sechs Wochen im Jahr Notfallkosten übernehmen. Voraussetzung ist, dass Versicherte wegen Alter oder Vorerkrankung keinen privaten Schutz bekommen. Ein dauerhafter Umzug beendet die Mitgliedschaft und erfordert eine Versicherung im Zielland.
Fazit zur Krankenversicherung im Ausland
