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Spielhallen in Brandenburg: Abstandsregeln, Sperrzeiten und OASIS-Abfrage vor Ort

Spielhallen gehören in vielen Brandenburger Städten zum Straßenbild, ihr Betrieb folgt allerdings engen Regeln. Grundlage ist das Brandenburgische Spielhallengesetz vom 23. Juni 2021, das der Landtag zuletzt im Dezember 2025 geändert hat. Es setzt die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 für das Land um. Das Gesetz soll den Bestand an Spielhallen begrenzen und der Glücksspielsucht vorbeugen. Besucher spüren das an drei Stellen. Am Eingang kontrolliert das Personal den Ausweis, nachts gelten feste Sperrzeiten, und zwischen zwei Spielhallen muss ein Mindestabstand liegen.

Während die Sperrabfrage in der Spielhalle direkt am Eingang stattfindet, berichten Spieler in ihren online casino ohne oasis erfahrungen von Angeboten, bei denen keine solche Kontrolle greift. Der Unterschied hat einen rechtlichen Hintergrund, denn an das bundesweite Sperrsystem sind nur Anbieter mit deutscher Erlaubnis angeschlossen. In der Spielhalle prüft das Personal jeden Gast beim Betreten und gleicht seine Daten mit der Sperrdatei ab. Für Spieler in Brandenburg lohnt es sich daher, die Regeln vor Ort zu kennen. Sie zeigen, welche Schutzmechanismen der Gesetzgeber für das Automatenspiel vorgesehen hat.

Was das Brandenburgische Spielhallengesetz regelt

Als Spielhalle gilt ein Betrieb, der ausschließlich oder überwiegend Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit oder andere Gewinnspiele nach der Gewerbeordnung anbietet. Für den Betrieb braucht es eine eigene Erlaubnis nach dem Brandenburgischen Spielhallengesetz, die zu den gewerberechtlichen Genehmigungen hinzukommt. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden, je nach Standort also die kreisfreie Stadt, die amtsfreie Gemeinde oder das Amt. Die Behörde befristet die Erlaubnis auf höchstens 15 Jahre und behält sich den Widerruf vor. Für die Erteilung fällt eine Gebühr von 2.500 Euro an, die auch die laufende Überwachung abdeckt.

Die Behörde versagt die Erlaubnis, wenn kein Sozialkonzept vorliegt oder der Standort gegen die Abstandsregeln verstößt. Das gilt auch, wenn der Betrieb die Vorgaben zu Gestaltung und Ablauf nicht erfüllen würde. Ein solches Sozialkonzept beschreibt unter anderem Schulungen des Personals, die Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und die Umsetzung von Sperren. Auch für das Erscheinungsbild gibt es Vorgaben, denn als Name ist lediglich das Wort „Spielhalle“ zulässig. Von außen darf niemand hineinsehen können. Werbung am Gebäude oder in unmittelbarer Nähe ist ebenso verboten wie die kostenlose Abgabe von Speisen und Getränken. Während der Öffnungszeiten muss ständig eine Aufsichtsperson anwesend sein.

Abstandsregeln: 500 Meter zwischen zwei Spielhallen

Zwischen zwei Spielhallen muss in Brandenburg ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie liegen. Mehrere Spielhallen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex sind ebenfalls ausgeschlossen, der Gesetzgeber spricht hier vom baulichen Verbund. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2023 legt das Gesetz außerdem den Abstand zu Wettbüros genau fest. Eine Spielhalle ist unzulässig, wenn sie weniger als 200 Meter Luftlinie von einer Wettvermittlungsstelle entfernt liegt. Zuvor hatte das Gesetz nur die unmittelbare Nähe zu Wett- und Lottoannahmestellen ausgeschlossen. Einen festen Mindestabstand zu Schulen oder Jugendeinrichtungen nennt das Landesgesetz nicht. Minderjährige schützt es über ein striktes Zutrittsverbot, das der Betreiber am Eingang durchsetzen muss.

Abstandsregeln in Brandenburg: So hat sich das Gesetz entwickelt

Von der ersten Fassung 2013 bis zur Fristverlängerung 2025
1
April 2013 · Erstes Spielhallengesetz
500 Meter Luftlinie zwischen Spielhallen, Verbot des baulichen Verbunds und keine Spielhalle in unmittelbarer Nähe zu Lotto- oder Wettannahmestellen.
2
Mitte 2017 · Übergangsfrist läuft aus
Für Bestandsspielhallen endete die fünfjährige Übergangsfrist. Konkurrieren zwei Standorte, hat grundsätzlich die älteste gewerberechtliche Erlaubnis Vorrang.
3
Juli 2021 · Neufassung nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021
Mindestabstand und Verbundverbot bleiben. Neu ist die Ausnahme für zertifizierte Verbünde mit bis zu drei Spielhallen, die schon am 1. Januar 2020 bestanden.
4
März 2023 · Feste Grenze zu Wettbüros
Die unmittelbare Nähe wird zur Zahl: mindestens 200 Meter Luftlinie zu einer Wettvermittlungsstelle. Lottoannahmestellen nennt das Gesetz seitdem nicht mehr.
5
Dezember 2025 · Frist bis 2030 verlängert
Erlaubnisse für bestehende Verbundstandorte können bis zum 31. Dezember 2030 erteilt werden, vorher endete diese Möglichkeit Ende 2025.
⚠️ Häufig übersehen: Einen festen Abstand zu Schulen oder Jugendeinrichtungen kennt das Brandenburger Landesgesetz nicht. Minderjährige schützt das Zutrittsverbot am Eingang der Spielhalle.

Für ältere Standorte gibt es eine Ausnahme. Verbünde, die schon am 1. Januar 2020 bestanden, können auf gemeinsamen Antrag eine Erlaubnis für bis zu drei Spielhallen je Gebäude bekommen. Dafür müssen alle beteiligten Spielhallen ein Zertifikat einer akkreditierten Prüforganisation vorweisen und die Prüfung mindestens alle zwei Jahre wiederholen. Die Betreiber brauchen außerdem einen Sachkundenachweis, das Personal eine besondere Schulung. Ursprünglich endete die Frist für solche Erlaubnisse Ende 2025. Mit der Gesetzesänderung vom Dezember 2025 hat der Landtag sie bis zum 31. Dezember 2030 verlängert. Wechselt der Betreiber einer Spielhalle, erlischt die Erlaubnis für diese Spielhalle unwiderruflich.

Sperrzeiten und spielfreie Tage in Brandenburger Spielhallen

Jede Nacht ruht der Betrieb für sechs Stunden. Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt um 3 Uhr und endet um 9 Uhr. In dieser Zeit darf in der Spielhalle niemand spielen, Ausnahmen für einzelne Wochentage kennt das Gesetz nicht. Beide Uhrzeiten stehen direkt im Landesgesetz und gelten damit einheitlich von Potsdam bis Cottbus. Die Kontrolle übernehmen die örtlichen Ordnungsbehörden. Ihre Beauftragten dürfen die Räume während der Geschäftszeit betreten, Prüfungen vornehmen und Unterlagen einsehen. Verstöße gegen Sperrzeiten und spielfreie Tage sind Ordnungswidrigkeiten. Die Behörde kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ahnden.

Sperrzeiten und spielfreie Tage in Brandenburger Spielhallen

Für einige Feiertage gelten längere Pausen. Am Karfreitag ist das Spielen von 0 Uhr bis Karsamstag um 9 Uhr verboten. An Volkstrauertag und Totensonntag dauert die Pause von 3 Uhr bis zum nächsten Tag um 9 Uhr. Am Heiligabend ruht das Spiel ab 13 Uhr bis zum ersten Weihnachtsfeiertag um 9 Uhr. Diese Zeiten betreffen nicht nur Spielhallen. Gaststätten und Wettannahmestellen mit Geldspielgeräten müssen sie ebenfalls beachten. Das Gesetz wendet die Regel auf deren Automaten entsprechend an.

OASIS-Abfrage am Eingang: Ausweis zeigen, Abgleich abwarten

Bevor jemand in einer Brandenburger Spielhalle spielt, muss das Personal seine Identität prüfen. Das geschieht anhand eines amtlichen Ausweises oder einer vergleichbaren Identitätskontrolle. Danach gleicht das Personal die Daten mit der bundesweiten Sperrdatei OASIS ab. Die Glücksspielaufsicht des Landes Hessen führt diese Datei für alle Länder. Das Gesetz schreibt vor, dass der Abgleich bei jedem Betreten der Spielhalle stattfindet, im Übrigen vor dem ersten Spiel eines Aufenthalts. Steht jemand in der Datei, muss der Betreiber sicherstellen, dass diese Person nicht spielt. Dieselbe Pflicht gilt nach dem Glücksspielstaatsvertrag auch für Spielbanken und Wettvermittlungsstellen.

Gesperrte Spieler schützt das Gesetz auch vor Druck aus der Spielhalle selbst. Betreiber und Personal dürfen nicht darauf hinwirken, dass jemand die Aufhebung seiner Sperre beantragt. Nach einer Entsperrung sind Vorteile wie Boni oder Rabatte verboten. Der Anschluss an das Sperrsystem kostet den Betreiber Geld. Für Spieler sind der Sperrantrag und der Antrag auf Beendigung dagegen kostenlos. Hält sich eine Spielhalle nicht an die Kontrollpflichten, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Behörde außerdem die Erlaubnis widerrufen.

Selbstsperre und Fremdsperre direkt in der Spielhalle

Eine Sperre lässt sich unmittelbar in der Spielhalle beantragen, der Betreiber muss sie in die Sperrdatei eintragen. Neben dieser Selbstsperre kennt das Gesetz die Fremdsperre. Dabei muss das Personal Gäste sperren, die nach seinen Wahrnehmungen spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind. Grundlage können eigene Beobachtungen oder Meldungen Dritter sein, etwa von Angehörigen. Auch andere tatsächliche Anhaltspunkte zählen, zum Beispiel Einsätze, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen. Vor einer Fremdsperre erhält die betroffene Person Gelegenheit zur Stellungnahme. Über jede Eintragung informiert der Betreiber sie in Textform.

Selbstsperre und Fremdsperre direkt in der Spielhalle

Eine Sperre dauert mindestens ein Jahr. Für eine Selbstsperre können Betroffene eine kürzere Laufzeit wählen, mindestens aber drei Monate. Von selbst endet die Sperre nicht, auch wenn der Antrag eine bestimmte Laufzeit nannte. Nötig ist ein schriftlicher Antrag, den Betroffene frühestens nach Ablauf der Mindestdauer stellen können. Nach einer Selbstsperre greift die Aufhebung frühestens eine Woche nach Eingang des Antrags bei der Behörde. Für eine Fremdsperre gilt eine Frist von einem Monat. Unterstützung bieten die Landeskoordinierung Glücksspielsucht in Potsdam und 17 spezialisierte Beratungsstellen im Land. Anonym und kostenlos berät das Info-Telefon 0800 1 37 27 00 des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit.

Am Gerät und im Netz: Welche Grenzen zusätzlich gelten

Auch die Geräte selbst unterliegen festen Vorgaben, die bundesweit in der Spielverordnung stehen. In einer Spielhalle darf je 12 Quadratmeter Grundfläche ein Geldspielgerät stehen, insgesamt höchstens zwölf. Ein Spiel dauert mindestens fünf Sekunden und kostet dabei höchstens 20 Cent. Einen höheren Einsatz erlaubt die Verordnung nur bei entsprechend längerem Abstand zwischen zwei Spielen. Insgesamt darf der Verlust im Verlauf einer Stunde 60 Euro nicht übersteigen. Nach einer Stunde legt das Gerät eine Pause von mindestens fünf Minuten ein. Drei Stunden Spielbetrieb lösen einen Ruhezustand aus, in dem das Gerät alle Anzeigen zurücksetzt. Zum Spielen braucht es ein Identifikationsmittel, das an das Gerät gebunden ist und nicht an die Person.

Im Internet greift das Sperrsystem ebenfalls, allerdings nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis. Sie identifizieren Spieler über technische Verfahren und gleichen sie mit der Sperrdatei ab. Hinzu kommt das monatliche anbieterübergreifende Einzahlungslimit von höchstens 1.000 Euro. Davon darf ein Anbieter nur im Einzelfall abweichen, wenn seine Erlaubnis das vorsieht. Plattformen ohne deutsche Erlaubnis sind an keines dieser Systeme angeschlossen, dort wirken weder Sperre noch Limit. Welche Folgen das für Spieler haben kann, zeigt der Vergleich zwischen legalem Angebot und Schwarzmarkt recht deutlich. Die amtliche Liste der erlaubten Anbieter veröffentlicht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle.

Fazit zum Spielhallenrecht in Brandenburg

Fazit zum Spielhallenrecht in Brandenburg Brandenburg setzt bei Spielhallen auf feste Abstände, klare Sperrzeiten und eine Ausweiskontrolle mit Sperrabgleich bei jedem Betreten. Der Mindestabstand von 500 Metern, das Verbundverbot und die 200-Meter-Grenze zu Wettbüros sollen den Bestand an Spielhallen begrenzen und Ballungen verhindern. Für Besucher wirkt sich vor allem der OASIS-Abgleich aus, der gesperrte Spieler vom Automatenspiel ausschließt. Ausnahmen gibt es nur für zertifizierte Verbundstandorte, die Behörden können solche Erlaubnisse noch bis Ende 2030 erteilen. Hilfe bei problematischem Spielverhalten finden Betroffene und Angehörige bei den Beratungsstellen im Land.

Andre Nowak

Ich bin Redakteur für Gaming, Filme, PC und Internet, Kryptowährungen und seit über 30 Jahren täglich mit Technik und digitalen Medien verbunden. Schon in den Tagen von Vobis und röhrenden Lüftern habe ich Rechner auseinandergebaut und Netzwerkprobleme gelöst. Meine kaufmännische Ausbildung und langjährige Erfahrung in Systembetreuung und Hardwarefragen helfen mir, auch komplexe Themen verständlich zu vermitteln. Besonders faszinieren mich Browsergames, digitale Märkte und Filme mit Tempo und Spannung. Bei Die Mark Online schreibe ich über aktuelle Entwicklungen, technische Hintergründe und Trends, die unsere digitale Welt formen. Ich bleibe neugierig, teste gern neue Tools und spiele mit Begeisterung. Kino & Filme sind für mich keine Ablenkung, sondern Orte zum Eintauchen. Mein Ziel ist es, Wissen greifbar zu machen und mit echtem Interesse zu teilen.

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