Kleidung verkaufen statt entsorgen: Was sich lohnt
In deutschen Kleiderschränken hängen Stücke, die kaum getragen wurden und trotzdem einen Marktwert besitzen. Eine Greenpeace-Umfrage vom Dezember 2025 zählt rund fünf Milliarden Kleidungsstücke in deutschen Schränken. Etwa jedes dritte Teil bleibt ungetragen, 65 Prozent der 18- bis 29-Jährigen haben bereits Secondhand gekauft. Das Marktvolumen für Secondhand-Mode lag 2022 bei rund 3,5 Milliarden Euro. Bis 2025 wuchs es nach Schätzung von PwC auf fünf bis sechs Milliarden Euro. Billige Massenware aus dem Fast-Fashion-Segment bleibt dagegen häufig unverkauft liegen, egal auf welchem Kanal sie angeboten wird.
Zwischen dem selbst fotografierten Angebot in einer App und dem Paket an einen Ankaufdienst liegt ein deutlicher Unterschied im Erlös. Portale für den Selbstverkauf verlangen von Privatleuten inzwischen fast nichts, Ankaufdienste und Kommissionsmodelle behalten einen Teil des Werts für ihre Arbeit ein. Hinzu kommt seit 2023 eine Meldepflicht der Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern, die ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro im Kalenderjahr greift. Eine Steuerpflicht entsteht daraus nur selten, weil getragene Kleidung zu den Gegenständen des täglichen Gebrauchs zählt.
Selbstverkauf über Portale kostet Privatleute kaum Gebühren
Bei eBay zahlen private Anbieter in Deutschland keine Verkaufsprovision. Monatlich sind 320 Angebote kostenlos, jedes weitere kostet 50 Cent, und Zusatzoptionen wie die Galerie Plus schlagen mit 75 Cent zu Buche. Geht die Sendung an eine Lieferadresse außerhalb Deutschlands, berechnet eBay 5 Prozent des gesamten Transaktionsbetrags. Bei Kleinanzeigen bleiben die ersten 100 Anzeigen in Konsumgütern, Services und Jobs innerhalb von 30 Tagen kostenfrei, ab der 101. Anzeige kostet jede weitere 1,99 Euro. Die Gebühr für den Käuferschutz im Bezahlverfahren Sicher bezahlen trägt die Käuferseite.
Vinted verlangt von Verkäufern keine Provision und verdient an der Käuferschutzgebühr, die 5 Prozent des Artikelpreises plus 70 Cent beträgt. Das Kammergericht Berlin untersagte dem Portal am 2. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen 5 U 87/22, diese Gebühr im Bestellvorgang voreinzustellen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Erlös landet ohne Abzug auf dem Guthabenkonto, die Auszahlung auf ein Bankkonto erfolgt in einem eigenen Schritt. Preisverhandlungen gehören auf allen drei Portalen zum Alltag und drücken den kalkulierten Erlös noch einmal spürbar.
Ankaufdienste und Kommission bezahlen Bequemlichkeit mit Marge
Ankaufdienste wie momox fashion nennen vor dem Versand einen garantierten Festpreis je Artikel und übernehmen damit das Weiterverkaufsrisiko. Der Einsendeversand innerhalb Deutschlands ist kostenlos, die Prüfung dauert nach Eingang des Pakets bis zu zehn Werktage. Artikel mit sichtbaren Gebrauchsspuren kauft momox nicht an, ebenso wenig Wäsche, Bademode und Heimtextilien. Für den Rückversand abgelehnter Stücke fallen vier Euro je Verkauf an, begründet mit Lagerung, Versand und der von Hand vorgenommenen Artikelprüfung. Ausgezahlt wird nach der Prüfung auf das Bankkonto oder als Gutschein für den Secondhand-Shop des Anbieters.
Der Kommissionsverkauf steht zwischen Ankauf und Selbstverkauf. Die Kleidung wird eingeschickt, fotografiert und eingestellt, Geld fließt erst nach dem tatsächlichen Verkauf an einen Endkunden. Der Anbieter behält dafür einen Anteil am Verkaufspreis ein und berechnet je nach Vertrag Pauschalen für Fotografie, Lagerung oder Rückversand. Wie hoch der Abzug ausfällt und was mit unverkaufter Ware geschieht, steht in den Bedingungen des jeweiligen Dienstes. Die Verbraucherzentrale rät, AGB, Fristen und Rücksenderegeln vor dem Einsenden zu prüfen, weil Anbieter Ware auch ohne Begründung ablehnen dürfen.
Flohmarkt und Laden vor Ort rechnen mit Standgebühr statt Provision
Auf dem Flohmarkt entfällt jede Provision, an ihre Stelle tritt die Standgebühr. Veranstalter berechnen sie pro angefangenem Meter nach der längsten Seite des Verkaufsstandes, fällig wird sie spätestens beim Beziehen des Standplatzes. Maßgeblich ist die tatsächlich belegte Fläche, ein am Stand geparktes Fahrzeug zählt mit seiner Länge dazu. Manche Veranstalter verlangen zusätzlich eine Reinigungskaution, beim Marktveranstalter Timke sind es 20 Euro. Zurück gibt es diesen Betrag nur, wenn der Platz am Marktende besenrein hinterlassen wird.

Privater Trödel aus dem eigenen Haushalt unterliegt nicht der Gewerbeordnung. Gewerbliche Anbieter müssen nach § 3 Absatz 1 PAngV den Gesamtpreis ihrer Ware angeben. Eine Reisegewerbekarte nach § 55 GewO brauchen sie auf Privatmärkten ohne behördliche Festsetzung. Auf Märkten, die nach § 69 GewO festgesetzt sind, entfällt diese Erlaubnis. Unverkaufte Stücke nehmen die Teilnehmer wieder mit, eine Entsorgung auf dem Marktgelände ist untersagt. Second-Hand-Läden vor Ort arbeiten meist ebenfalls auf Kommission, akzeptieren dafür aber nur saisonal passende und modisch aktuelle Ware. Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern nehmen gut Erhaltenes an, zahlen dafür allerdings nichts.
Die Meldepflicht der Portale greift ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 und setzt die EU-Richtlinie DAC7 in deutsches Recht um. Betreiber wie eBay, Kleinanzeigen, Vinted oder Etsy melden Nutzerkonten an das Bundeszentralamt für Steuern, sobald im Kalenderjahr mindestens 30 Verkaufsabschlüsse zustande kommen oder mindestens 2.000 Euro eingenommen werden. Beide Schwellen gelten je Portal und werden nicht über mehrere Anbieter hinweg addiert. Maßgeblich ist die Zahl der Rechtsgeschäfte, die Stückzahl innerhalb eines einzelnen Verkaufs spielt dabei keine Rolle.
Übermittelt werden Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, die Zahl der Transaktionen sowie Einnahmen, Gebühren und Provisionen. Die Meldung muss bis zum 31. Januar des jeweils nächsten Jahres beim Bundeszentralamt eingegangen sein, das die Daten anschließend an die zuständigen Finanzämter weiterreicht. Betroffene erhalten vom Portal eine Kopie der übermittelten Angaben und können sie mit den eigenen Aufzeichnungen abgleichen. Eine solche Meldung ist kein Steuerbescheid, sie löst lediglich einen Abgleich mit der Einkommensteuererklärung des Verkäufers aus.
Privatverkauf, Freigrenze und die Grenze zum Gewerbe
Der private Verkauf getragener Kleidung bleibt einkommensteuerfrei; bei gewerblichem oder auf Weiterverkauf gerichtetem Handel kann die Einordnung abweichen. § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG nimmt Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs von den privaten Veräußerungsgeschäften aus, Kleidung und Schuhe zählen dazu. Für andere bewegliche Wirtschaftsgüter greift eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Gewinne bleiben steuerfrei, solange der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt. Das Wachstumschancengesetz hob diese Freigrenze ab dem Steuerjahr 2024 von 600 auf 1.000 Euro an.

Die Grenze zum Gewerbe zieht § 15 Absatz 2 EStG über vier Merkmale: Selbstständigkeit, nachhaltige Betätigung, Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Regelmäßiger Einkauf zum Weiterverkauf erfüllt diese Merkmale rasch, ebenso der dauerhafte Vertrieb von Neuware in größerer Stückzahl. Ein Gewerbe muss nach § 14 GewO beim Gewerbeamt angemeldet werden, umsatzsteuerlich greift die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG bis 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Mit dem Gewerbe entstehen Impressumspflicht, Widerrufsrecht und Gewährleistung gegenüber den Käufern.
Altkleidersammlung mit getrennter Sammelpflicht seit Januar 2025
Seit dem 1. Januar 2025 schreibt § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 KrWG die getrennte Sammlung von Textilabfällen vor, Grundlage ist die novellierte EU-Abfallrahmenrichtlinie. In der Pflicht stehen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, meist Landkreise und kreisfreie Städte, und nicht die Haushalte. Erfüllt wird die Vorgabe über kommunale Wertstoffhöfe und private Container. In die Container von Sammlern gehört weiterhin nur gebrauchstaugliche und saubere Kleidung. Zerschlissene oder stark verschmutzte Ware darf in die Restmülltonne, solange es vor Ort keine eigene Sammlung dafür gibt. Kommunen können Bußgelder für falsch befüllte Tonnen vorsehen.
Der Markt hinter der Sammlung steht unter erheblichem Druck. In Deutschland werden rund eine Million Tonnen Alttextilien im Jahr getrennt gesammelt, was einer Sammelquote von 64 Prozent entspricht. Vom Gesammelten ist nach Angaben des Deutschen Roten Kreuzes rund die Hälfte noch als Kleidung brauchbar, ein Zehntel davon geht direkt an bedürftige Menschen. Der Anteil an Stör- und Fremdstoffen im Sammelgut ist auf bis zu 20 Prozent gestiegen und erschwert die Sortierung. 2017 wurde weniger als ein Prozent der produzierten Bekleidung wieder zu Bekleidung recycelt.
Fazit zum Verkauf gebrauchter Kleidung
